Die Dänen-Gesetze [ 43 ]

  1. Wegen Gefahr für Leib und Leben werden alle Oldenlöcher zugeschüttet. Die Bürger werden angehalten, ihre Winterjacken, Regenschirme und Sommerschuhe aus den Löchern vorher zu entfernen.
  2. Es ist seltsam und deshalb verboten, Bäume aus den umliegenden Wäldern zu entfernen und in der Stadt aufzustellen.
  3. Der Oldenburger Zwischling wird wieder unbenannt in Frühling, oder besser: forår.
  4. Unter Androhung von Gewalt ist es verboten, die Oldenburger Pfeffersuppe zuzubereiten. Fisch und Knäckebrot sollen sie künftig ersetzen.
  5. Auch die Gewinnung des Oldenburger Schweißsalzes wird aufgrund akuter Widerwärtigkeit untersagt.
  6. Alle Oldenburger werden dazu verpflichtet, jeden Sonntag fünf Stunden lang an der Hunte Gold zu schürfen. Das Gold ist abzuliefern.
  7. Der Lappan ist künftig tiefenkranken Dänen vorbehalten. Es sind alle Medikamente gegen die Tiefenkrankheit vorrätig zu halten.
  8. Mit Braque Noir darf künftig nur noch der Dänische Hof beliefert werden.
  9. Jeder Oldenburger wird aus zivilisatorischen Gründen angehalten, jeden Tag mindestens einen Liter Kaffee zu sich zu nehmen.
  10. Das Hausieren von Moorleichen ist strengstens untersagt.

 

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