Das Wäsche-Gesetz [ 45 ]

In früheren Zeiten verfügte man in Oldenburg über einen speziellen Trick, um die Hitze, die sich in den Sommermonate über die Stadt wälzte, wenigstens stundenweise abzuwehren. Für die Frauen und Fräulein der Stadt war diese Maßnahme zwar denkbar peinlich, aber es war nun einmal Gesetz.

Sobald die Temperatur dreißig Grad und mehr betrug, trat das sogenannte Wäsche-Gesetz in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt waren alle Oldenburger Bürger verpflichtet, Wäsche zu waschen und ihre triefnasse Kleidung auf die schnell zwischen den Häuserfassaden gespannten Schnüre zu hängen. Wer zur allgemeinen, atmosphärischen Abkühlung zu wenig oder gar nichts beisteuerte, riskierte eine Strafe und musste zusätzlich beim nächsten Mal alle Schnüre alleine aufspannen.

Tatsächlich trat in den Gassen der Stadt dann augenblicklich Linderung ein – jedenfalls solange, bis die Sonne die Wäsche wieder getrocknet hatte. Dann aber trat das Gesetz wieder in Kraft, wieder wurde gewaschen, wieder aufgehängt, wieder gelindert. In den Sommermonaten kam man generell zu sehr wenig, in Oldenburg.